
Helfen
Nachlass
Verfügungen von Todes wegen fassen begrifflich die möglichen rechtsgeschäftlichen Regelungen für den Todesfall zusammen. Wer eine solche abweichende Regelung von der gesetzlichen Erbfolge treffen möchte, hat die Möglichkeit, dies durch Vertrag, Erbeinsetzung oder Vermächtnis zu regeln.
Während bei einem Erbvertrag der Erblasser und der künftige Empfänger des Vermögens einen notariellen Vertrag über eine mögliche Erbeinsetzung, ein Vermächtnis und mögliche Auflagen dazu gemeinsam festhalten, können Erbeinsetzung und Vermächtnis vom Erblasser in einem Testament verfügt werden. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind vielfältig und eine professionelle Beratung grundsätzlich empfehlenswert, um sicherzustellen, dass die Wünsche des Erblassers korrekt wiedergegeben werden.
Sofern Sie sich mit dem Gedanken tragen, unsere Stiftung durch eine Verfügung von Todes wegen zu bedenken, empfehlen wir Ihnen, zu Lebzeiten Kontakt zu uns aufzunehmen. Wir haben dann die Möglichkeit, unverbindlich über Ihre Vorstellungen und Wünsche zu sprechen. Beispielsweise könnten Sie den Zweck, der mit der Zuwendung verfolgt werden soll, beschreiben, mögliche Vorstellungen zu Bedingungen für eine solche Zuwendung klar äußern und unmittelbar in Erfahrung bringen, ob die Stiftung in der Lage ist, diese Bedingungen zu erfüllen. Mögliche Unklarheiten können in einem Gespräch aufgelöst werden
