
Helfen
Zustiftung
Spenden in das Vermögen der Stiftung (auch „Grundstockvermögen“) nennt man Zustiftung. Das Grundstockvermögen ist auf Dauer zu erhalten, grundsätzlich wird es also für die Ewigkeit angelegt. Der Stiftungszweck wird aus den Erträgen des Vermögens und aus Spenden erfüllt. Zustiftungen erhöhen demzufolge langfristig die Erträge und damit die Leistungsfähigkeit der Stiftung; es können dauerhaft mehr Objekte gefördert oder höhere Förderquoten ermöglicht werden.
Zustiftungen können mit einer eigenen Zweckbestimmung verknüpft werden, die den Zwecken der Stiftung entspricht, aber konkreter formuliert ist als die Zwecke der Stiftung. Diese Zustiftungen bilden eine Unterstiftung innerhalb der Kirchlichen Stiftung Kunst- und Kulturgut in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland. Eine Unterstiftung muss allerdings selbst aus ihrem Vermögen heraus den Zweck der Unterstiftung erfüllen können, das heißt, das im Wege der Unterstiftung gespendete Vermögen muss selbst Erträge generieren, aus denen der Zweck der Unterstiftung dauerhaft verfolgt werden kann.
Da es sich bei der Zustiftung um eine Spende handelt, erhalten Sie selbstverständlich für Ihre Zustiftung eine Zuwendungsbestätigung (sogenannte „Spendenquittung“).
